Kleinkalibergewehr 50 m (Freigewehr)

Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig. Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet.

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).

Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.

Entfernung: 50 m.

Anschlag:

  1. Dreistellungskampf = je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag
  2. Liegendkampf = gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag.

Programme:

  1. Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten, 40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).
  2. Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO).

Anmerkung:

Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

Kleinkalibergewehr 50 m (Sportgewehr)

Es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m. Das Gewicht darf inkl. Zubehör maximal 6,5 kg betragen.

Munition, Scheiben, Entfernung, Anschlag: wie KK Freigewehr.

Programme:

  1. Dreistellungskampf 60 Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20 Schuss stehend, 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80.SpO).
  2. Liegendkampf 60 Schuss wie KK Freigewehr (Regel 1.80 SpO).

Anmerkung:

Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

Großkalibergewehr 300 m (Freigewehr)

Zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm. Das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung, Handstop und Handstütze darf 8 kg nicht überschreiten. Abzug beliebig (siehe Regel 1.70 SpO).

Munition: Zentralfeuerpatronen im Kaliber bis 8 mm.

Scheiben: Durchmesser der 10 = 100 mm, Ringabstand = jeweils 50 mm.

Entfernung: 300 m.

Anschlag: Dreistellungskampf: je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag.

Programme:

  1. Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 75 Minuten, 40 Schuss stehend in 105 Minuten und 40 Schuss kniend in 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe Regel 1.70 SpO).
  2. Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 105 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (siehe Regel 1.90 SpO).

Anmerkung:

Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

Großkalibergewehr 300 m (Standardgewehr)

Zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm. Das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung und Handstop darf 5,5 kg nicht überschreiten, Mindestabzugswiderstand 1,5 kg. Stecher und Rückstecher sind nicht gestattet (siehe Regel 1.50 SpO).

Munition, Scheiben, Entfernung, Anschlag:

Wie unter Großkaliber-Freigewehr.

Programm:

Dreistellungskampf 60 Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20 Schuss stehend und 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten (siehe Regel 1.50 SpO).

Scheibengewehr 100 m

Kleinkalibergewehre (Einzellader) Kaliber 5,6 mm (.22 lfb) und einem Gesamtgewicht von 7,5 kg, Abzug beliebig.

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).

Scheiben: Durchmesser der 10 = 50 mm, Ringabstand = jeweils 25 mm.

Entfernung: 100 m.

Anschlag: Nur stehend freihändig.

Programm: 30 Schuss in 55 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe Regel 1.35 SpO).

Anmerkung: Mit dieser Waffe wird nur national geschossen (keine internationalen Meisterschaften usw.).

Ordonnanzgewehr 100 m

Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.

Munition: Handelsübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen.

Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 – 9 = je 25 mm.

Entfernung: 100 m.

Anschlag: Liegend freihändig – stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muss, verwendet werden.

Programme: 40 Schuss bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuss und aus 2 Serien stehend à 10 Schuss (Regel 1.58 SpO).